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Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwälte für Verkehrsrecht in Main-Kinzig-Kreis
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Wer sind die Fachanwälte für Verkehrsrecht in Main-Kinzig-Kreis?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Verkehrsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet " Verkehrsrecht " über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (Verkehrsrecht:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Verkehrsrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Das Ziel der Fachanwälte für Verkehrsrecht in Main-Kinzig-Kreis
Kompetente Beratung und Vertretung bei Unfällen, Verkehrsstraftaten, Bußgeldverfahren
und bei Fragen zum Führerschein.
Warum Fachanwälte für Verkehrsrecht in Main-Kinzig-Kreis?
In dem heutigen Paragraphendschungel fällt schon gestandenen Juristen schwer sich zurecht zu finden, deshalb sollte man auf jeden Fall den fachlichen Rat eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht einholen.
Was können Fachanwälte für Verkehrsrecht in Main-Kinzig-Kreis?
Kommt es zu einem Unfall, stehen die Unfallbeteiligten oftmals völlig hilflos der Situation gegenüber. Stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Was für Ansprüche habe ich gegenüber wem? Was ist mit meiner Haftpflicht- oder Kaskoversicherung? Habe ich schuld? Die anwaltliche Erfahrung zeigt aber, dass gerade bei Unfällen Geschädigte von den Versicherungen mit zu geringen Beträgen abgespeisst werden und die Unfallgeschädigten nicht selten auf Schäden von mehreren hundert oder tausend Euro sitzen bleiben, da sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen eigentlich zustehen. Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass sich die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht oft in Cent und Euro rechnet. Zudem muss die gegnerische Versicherung auch die gesamten Anwaltskosten tragen, wenn diese für die Unfallschäden vollumfänglich einzustehen hat. Ein erstes Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte daher bei jedem Unfall und weiteren Verkehrsdelikten gesucht werden.
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