Fachanwalt für Verkehrsrecht in Döbeln
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst.
Die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer bestätigt mit der Verleihung, dass der betreffende Rechtsanwalt gemäß Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) in den letzten drei Jahren vor Antragstellung 160 Fälle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bearbeitet hat, von denen mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren waren. Diese müssen sich wiederum auf mindestens 3 verschiedene Bereiche gemäß § 14 der FAO beziehen.
Rechtsgebiete im Verkehrsrecht
Gemäß Fachanwaltsordnung muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Recht der Fahrerlaubnis
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Allgemeines zum Verkehrsrecht
Das komplexe Rechtsgebiet des Verkehrsrechts setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zusammen. Zum privaten Verkehrsrecht gehören das Verkehrsvertragsrecht und das Verkehrshaftungsrecht. Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts sind das Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußgeldrecht.
Außerdem unterteilt sich das Verkehrsrecht in das allgemeine und das besondere Verkehrsrecht. Zum besonderen Verkehrsrecht zählen Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Wasserverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Seerecht.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.05.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.